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BGH (II ZB 4/99) | Datum: 08.11.1999
I. Die Beklagte ist durch Urteil des Landgerichts München I zur Zahlung von 17.114,64 DM nebst Zinsen an den Kläger, ihren früheren Geschäftsführer, verurteilt worden. Das Urteil ist ihren Prozeßbevollmächtigten am 25. [...]